Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einzelhandel

Stand April 2023

I. Geltung
Sämtlichen Kauf- und Werkverträgen unseres Unternehmens, insbesondere betreffend Verkauf bzw. Herstellung oder Reparatur von Musikinstrumenten, Musikanlagen, -anlagekomponenten und sonstigen Waren aus unserem Verkaufssortiment liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Abweichende Bedingungen von Kunden werden von uns nicht anerkannt.

II. Vertragsabschluss
[1] Zum Zustandekommen eines gültigen Vertrages bedürfen Kundenanbote unserer ausdrücklichen Annahme, welche durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgt. Auch das Absenden/Ausliefern der von Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.
Elektronische Vertragserklärungen und andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie der Vertragspartner, für den sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.
[2] Der Zugang einer elektronischen Vertragserklärung ist dem Kunden unverzüglich zu bestätigen, wobei eine Zugangsbestätigung noch keine Annahme des Vertrages darstellt; es sei denn, sie enthält ausdrücklich eine Annahmeerklärung. Ebenso ist Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, die Ablehnung der Ausführung einer Bestellung mangels Verfügbarkeit der bestellten Ware unverzüglich mitzuteilen.
[3] Vertritt jemand beim Vertragsabschluss einen anderen, dann kommt der Vertrag mit Wirkung für oder gegen den anderen nur zustande, wenn uns dessen/deren Name (Firma) und Anschrift sowie die Vollmacht zum Abschluss des Vertrages vollständig offengelegt worden sind. Andernfalls handelt der Vertreter als mittelbarer Stellvertreter und wird dadurch unser alleiniger Vertragspartner. Fehlt es bei dem beim Vertragsabschluss Handelnden an einer gültigen Vollmacht, so haben wir das Wahlrecht von diesem Scheinvertreter die Erfüllung des Vertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
[4] Die Vertragsdaten werden zur Fakturierung gespeichert und sind jederzeit für den Kunden per Login einsehbar

III. Kauf auf Probe
[1] Kauft der Kunde eine Ware unter der Bedingung ihrer Genehmigung nach Erprobung (Kauf auf Probe), beträgt die Probezeit fünf Tage, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung einer kürzeren oder längeren Probezeit.
[2] Entspricht die Ware nicht, so ist sie so rechtzeitig an uns zurückzustellen, dass sie vor Ablauf der Probezeit wieder in unsere Sphäre gelangt, widrigenfalls die Ware als genehmigt gilt und das Geschäft rechtswirksam ist.
[3] Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Kunden, der sowohl die Transportkosten der Zu- und allfälligen Rückstellung, wie auch die Gefahr des Untergangs, der Zerstörung bzw. der Beschädigung zu tragen hat. Im Falle der Ablehnung hat uns der Kunde für die Dauer der Erprobung ein angemessenes Benützungsentgelt in Höhe der jeweiligen Miete für ein der Ware entsprechendes Leihgerät zu bezahlen.

IV. Rücktrittsrecht für Verbraucher im Fernabsatz
[1] Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
[2] Sofern wir unseren Informationspflichten nach § 5 d Abs 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen sind, beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate; es sei denn, wir kommen innerhalb dieser Frist unserer Informationspflicht nach. In diesem Fall beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen die siebentägige Rücktrittsfrist.
[3] Zur Wirksamkeit des Rücktrittes genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der vorgenannten Fristen abgesendet wird.

V. Folgen des Rücktritts
Tritt der Kunde gemäß Punkt III. vom Vertrag zurück, so hat er
– die empfangenen Waren- oder Werkleistungen unverzüglich zurückzustellen und uns ein angemessenes Entgelt für die Benutzung, einschließlich einer Entschädigung für die damit verbundenen Minderung des gemeinen Wertes unserer Ware oder Leistung zu zahlen und
– uns die unmittelbaren Kosten der Rückholung der Ware im tatsächlich angefallenen Ausmaß zu ersetzen bzw. die Ware auf eigene Rechnung und Gefahr an uns zurückzustellen.
Der Kunde hat andererseits das Recht auf Erstattung der von ihm geleisteten Zahlungen und Ersatz des auf die Ware allenfalls gemachten notwendigen oder nützlichen Aufwandes.

VI. Ausschluss vom Rücktrittsrecht
Der Kunde als Verbraucher hat im Fernabsatz kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
– Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Kunden gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird;
– Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die wir keinen Einfluss haben, abhängt;
– Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;
– Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Waren vom Kunden entsiegelt worden sind;
– Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen mit periodischen Druckschriften sowie
– Hauslieferungen oder Freizeitdienstleistungen (z.B. Veranstaltungstechnik, etc.).

VII. Preise
[1] Unsere Preise verstehen sich als Bruttopreise; sie beinhalten demnach die Umsatzsteuer und alle sonstigen Abgaben und Zuschläge. Die im Fernabsatz auflaufenden Versandkosten sind jedoch vom Kunden gesondert zu tragen.
[2] Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen bzw. Schätzungsanschlägen wird nicht gewährleistet.

VIII. Zahlungsbedingungen
[1] Im Fernabsatz hat der Kunde Kaufpreis oder Werklohn vorauszuzahlen. Zu diesem Zwecke wird ihm der Rechnungsbetrag bekannt gegeben. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages wird die Ware samt Rechnung zum Versand gebracht. Unterbleibt die rechtzeitige Zahlung, so sind wir zur Einhaltung vereinbarter oder gesetzlicher Lieferfristen berechtigt, die Ware per Nachnahme zu versenden.
[2] Skonti und Rabatte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Eine solche wird bei allfälligem Zahlungsverzug und im Falle der Gewährung von Zahlungserleichterungen (Stundung/Ratenzahlung) hinfällig.
[3] Die Hereinnahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber; sie bewirken Schuldtilgung nur im Ausmaß ihrer tatsächlichen Einlösung. Bei Verweigerung der Einlösung gehen sämtliche Spesen und Unkosten zu Lasten des Kunden. Dasselbe gilt für nicht durchgeführte Abbuchungsaufträge.

IX. Zahlungsverzug
[1] Bei Zahlungsverzug trifft den Kunden hinsichtlich des Vertragsgegenstandes die Preisgefahr.
[2] Er ist – und zwar unabhängig von einem etwaigen Verschulden am Zahlungsverzug –
überdies verpflichtet, Verzugszinsen von 4 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der ÖNB für die Dauer des Verzugs zu bezahlen. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzug bei der Zahlung von Verzugszinsen.
[3] Im Übrigen haben wir das Wahlrecht, die Zuhaltung des Vertrages und Schadenersatz wegen Verspätung zu verlangen oder unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren.
[4] Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, die uns entstehenden Anwaltskosten aber auch etwaige Mahn- und Inkassospesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, in jenem Ausmaß zu ersetzen, wie sich dies aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt. Für von uns selbst betriebene Forderungen hat der Schuldner pro erfolgter Mahnung Mahnspesen von € 25,00 und für die Evidenzhaltung pro Halbjahr einen Betrag von € 15,00 zu bezahlen. Die Mahn- und Inkassospesen sind wertgesichert auf Basis des Verbraucherpreisindex 2000 (Ausgangsbasis ist die für Februar veröffentlichte Indexziffer von 110,0). Diese Spesen ändern sich im selben Verhältnis, wie sich die zum Zeitpunkt des Eintrittes des Zahlungsverzuges zuletzt veröffentlichte Indexziffer gegenüber der Ausgangsziffer verändert hat.

X. Annahmeverzug
[1] Gerät der Kunde mit der Annahme unserer Waren oder Leistungen in Verzug, dann geht die Preisgefahr auf ihn über und hat er uns die Kosten der frustrierten Zustellung oder Auslieferung zu ersetzen. Im Übrigen haften wir für etwaige Beschädigungen nur mehr im Falle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz).
[2] Trifft den Kunden Annahmeverzug bezüglich einer speziell für ihn beschafften oder für seine Bedürfnisse angefertigten Ware, so ist der Kunde zur Annahme verpflichtet und löst ein Annahmeverzug dieselben Rechtsfolgen wie ein Zahlungsverzug (Punkt VI.) aus.

XI. Erfüllungsort und -zeit
[1] Der Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der Sitz unseres Unternehmens, sohin Wien.
[2] Unsere Lieferungen bzw. Leistungen werden zu den/innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Terminen bzw. Fristen erbracht. Bei Vereinbarung eines Liefertermins liegt kein Fixgeschäft vor; es sei denn, es wurde ein solches ausdrücklich vereinbart.
[3] Wurde keine ausdrückliche Vereinbarung hinsichtlich der Lieferzeit getroffen, so liefern wir innerhalb angemessener Frist. An Verbraucher im Sinne des KSchG, längstens 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung folgenden Tag.

XII. Versendung im Fernabsatz
Wenn wir im Fernabsatz über Verlangen des Kunden die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versenden, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben.

XII-A. Gefahrtragung bei Lieferung
Beim Versand der Ware geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine unsererseits vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

XIII. Gewährleistung
[1] Bei allfälligen Mängeln des Vertragsgegen-standes kann der Kunde zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch verlangen; es sei denn, diese sind unmöglich oder für uns, verglichen mit anderen Abhilfen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.
[2] Bei Unmöglichkeit sowohl der Verbesserung, als auch des Austausches hat der Kunde das Recht auf Preisminderung.
[3] Das Recht auf Wandlung (Vertragsaufhebung) kommt dem Kunden nur zu, wenn weder Verbesserung oder Austausch, noch Preisminderung möglich sind. Bei geringfügigen Mängeln besteht das Recht auf Wandlung nicht.
[4] Im Übrigen gelten – was die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und Ort und Zeit und Art und Weise ihrer Erfüllung anlangt – die gesetzlichen Bestimmungen.

XIV. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen; es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XV. Eigentumsvorbehalt
[1] Übergebene aber noch nicht (vollständig) bezahlte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
[2] Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und Einziehung unseres Eigentums hat uns der Kunde alle mit der Geltendmachung und Einziehung des Eigentums verbundenen Unkosten zu ersetzen.
[3] Bei Zugriffen Dritter auf die im Vorbehaltseigentum stehende Ware, insbesondere bei Pfändungen, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns vom erfolgten Zugriff unverzüglich zu benachrichtigen.
[4] Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderung ist dem Kunden jedwede Verfügung über die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware strikt untersagt. Dies gilt insbesondere für den Verkauf, die Verpfändung und jede sonstige Disposition, die unser Eigentumsrecht gefährdet oder beschränkt.
[5] Der Kunde trägt das volle Risiko für die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, insbesondere die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XVI. Rechtswahl/Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes, dessen Anwendbarkeit ausdrücklich ausgeschlossen wird. Es wird österreichische, sohin inländische Gerichtsbarkeit vereinbart. Bei Verträgen mit Unternehmern oder Verbrauchern mit Wohnsitz außerhalb Österreichs unterwerfen sich die Vertragsteile zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten der Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichtes in Wien, 1030 Landstrasse dies unter Verzicht auf einen etwaigen anderen Gerichtsstand.
[1] Vertrags-, Bestell und Geschäftssprache ist Deutsch

XVII. Datenschutz
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsanschrift bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt werden.

Schlichtungsstelle
Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle
teilzunehmen:

www.ombudsstelle.at
Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsstelle.at.
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit unserem Unternehmen kann auch die OS-Plattform
genutzt werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse: of****@mu*********.at

 

Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung österreichischen
Rechts. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für
eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet
werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt
oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für
Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.